Nach meinem letzten Beitrag zu den neuen Solix Balkonkraftwerken von Anker habe ich mich ein wenig mehr mit dem Thema Stromzähler auseinandergesetzt und damit ihr euch nicht durch hunderte von Seiten wühlen müsst, versuche ich das ganze einmal hier zusammenzuschreiben:
Wer darüber nachdenkt sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen sollte bedenken, dass es nicht damit getan ist sich einfach ein Set zu kaufen und dies an den Balkon zu dübeln, nein es gibt auch ein paar technische Voraussetzungen die ihr beachten müsst um das Balkonkraftwerk überhaupt betreiben zu dürfen. Die VDE schreibt dazu folgendes:
Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Bitte kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber. Diesen finden Sie auf Ihrer Strom-Jahresrechnung oder Ihrem Stromzähler. Übersicht Netzbetreiber
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
Sprich ihr benötigt in der nähe der Anlage auf jeden Fall eine Schuko-Steckdose um den gewonnen Strom einzuspeisen. Die Dose sollte wetterfest sein und über einen FI-Schutzschalter verfügen. Sollte ihr in einem relativ modernen Haus wohnen ist dies meist der Fall, ansonsten kann die Dose von einem Elektriker mit wenig aufwand gewechselt werden. Zudem sollte die Steckdose mit einer Stromstärke von 16A funktionieren, das entspricht in der Regel einem normalen Haushaltsstecker.
Soweit so gut, nichts besonderes oder irre teuer zunächst. Also halten wir fest, wir haben das Balkonkraftwerk montiert und angebracht und eine entsprechende Steckdose ist in reichweite, eigentlich könnte es losgehen……“Eigentlich“ wenn da nicht noch der Stromzähler wäre der ebenfalls ein paar Voraussetzungen erfüllen muss. Hier solltet ihr auf folgendes achten:
Saldierender/nicht saldierender Zähler
Diese kommen in Deutschland eher selten vor, aber man weiss ja nie. Ob ein Zähler saldierend oder nicht saldierend ist, kann man ihm leider im Normalfall nicht ansehen. Ein Blick in die Spezifikationen oder ein Anruf beim Hersteller bringen hier aber meist Licht ins Dunkel. Wenn auch das nicht hilft, so kann man durch ein einfaches Experiment im eigenen Stromkreis Gewissheit erlangen:
1. sicher stellen, dass der am Zähler gemessene Verbrauch kontinuierlich ist (ggf. Kühlschrank und andere schwankende Verbraucher kurz ausstecken und ein paar Lampen brennen lassen)
2. Balkonkraftwerk eine Weile ausschalten, dann wieder einschalten
3. dabei dauerhaft Erzeugungsleistung des Kraftwerks und Anzeige auf Stromzähler beobachten (lassen)
Entspricht die Verbrauchssenkung am Zähler durch Einschalten des Kraftwerks der gemessenen Erzeugungsleistung des Kraftwerks, so ist der Zähler saldierend.
Rückdrehender/rücklaufgeschützter/Zähler mit Zweirichtungsmessung
Rückdrehende Zähler haben das Problem, dass der verbrauchte nicht vom eingespeisten Strom des Balkonkraftwerks unterschieden werden kann, zu unterschiedlichen Problemen führen kann (die Vergütung für eingespeisten Strom ist z.B. wesentlich geringer als die Kosten für den verbrauchten Strom). Ein sogenannter Rücklaufschutz im Zähler hingegen verhindert das Rücklaufen des Zählers. Bei rücklaufgeschützten saldierenden Zählern wird das Ergebnis der o.g. Verrechnung/Saldierung daher nur solange gezählt, wie es negativ ausfällt (also, solange Strom aus dem Netz nachgezogen wird). Erzeugt das Balkonkraftwerk mehr als momentan im Haushalt verbraucht wird, bleibt der saldierende Zähler mit Rücklaufschutz einfach stehen. Sobald das Ergebnis aber positiv wird (Balkonkraftwerk erzeugt mehr als verbraucht wird), so wird dies wiederum an einer anderen Stelle separat aufgezeichnet. So bekommt man bei Ablesung zwei Werte: den verbrauchten Strom und den eingespeisten Strom.
Rücklaufgeschützte Zähler und Zähler mit Zweirichtungsmessung sind für gewöhnlich an folgenden Symbolen zu erkennen:
Ferraris-/digitale-/“moderne“-/“intelligente“ Stromzähler
Der Ferraris-Zähler ist der noch immer häufigste Zählertyp mit der mechanischen Drechscheibe hinterm Fensterchen. Er ist meist rückdrehend und sollte daher vor Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ausgetauscht werden.
Eine „Moderne Messeinrichtung“ ist ein digitaler Zähler der neuen Generation, welcher in Zukunft durch den Netzbetreiber verbaut werden müssen. „Moderne Messeinrichtungen“ sind im Normalfall saldierende Stromzähler, die auch als Zweirichtungszähler verfügbar, aber in jedem Fall rücklaufgeschützt sind.
Wenn der Stromzähler nun noch über eine Anvindung an das Interbet verfügt, spricht man von einer „Intelligenten Messeinrichtung“ (auch „Smart-Meter“). Diese schickt die Daten dann in „die Cloud“ und macht damit eine Ablesung vor Ort überflüssig.
Wie bekomme ich den Zähler gewechselt?
Die aktuellen VDE-Normen und die meisten Netzbetreiber verlangen bei Balkonkraftwerken den Einbau von Zweirichtungszählern. In der Realität werden meist „moderne Messeinrichtungen“ verbaut. Die Netzbetreiber sorgen auf diese Weise schonmal dafür, dass sie im Rahmen des ohnehin vorgesehenen Austauschs fast aller Zähler nicht noch einmal vorbeikommen müssen.
Da euer Balkonkraftwerk eh beim Netzbetreiber angemeldet werden muss wird in der Regel bereits beim vereinfachten Anmeldeverfahren einen Antrag auf Wechsel des Stromzählers beantragt. Ihr müsst hier gar nichts mehr tun, denn seit dem 31.01.2020 gilt §33 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Dies gibt es das Recht den Einbau einer „Modernen Messeinrichtung“ zu verlangen:
„Soweit es nach § 30 technisch möglich ist, können Netzbetreiber, Direktvermarktungsunternehmer und Anlagenbetreiber auf eigene Kosten gegen angemessenes Entgelt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Folgendes verlangen:
1. die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und Smart-Meter-Gateways, […]„
Der Netzbetreiber muss sich also um alles kümmern. Ihr müsst ggf. lediglich eine Gebühr für den Einbau (ca. 50 – 150 Euro) und eine jährliche Nutzung des Zählers an den Netzbetreiber zahlen.
Solltet ihr das alles beachtet haben, steht der Nutzung eures Solarkraftwerks eigentlich nichts mehr im Weg.
Der Beitrag Welchen Stromzähler braucht man für ein Balkonkraftwerk? erschien zuerst auf techkrams.de.