Der Hintergrund ist kein generelles Filmverbot, sondern der Schutz sogenannter stiller Feiertage. Karfreitag gilt in Deutschland als besonders ernster, religiös geprägter Tag. Deshalb dürfen öffentlich, etwa im Kino, nur Filme laufen, die diesem Charakter nicht widersprechen. Die FSK prüft dafür neben der Altersfreigabe auf Antrag auch eine Feiertagsfreigabe. Wichtig dabei: Das betrifft öffentliche Vorführungen, nicht …
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